Mercedes-Benz legt verbleibende Umwelt- und Verbraucherschutzverfahren im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen in den Vereinigten Staaten bei
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- Unternehmen schließt sämtliche wesentlichen noch offenen Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen in den USA ab
- Beilegung des Verfahrens mit mehreren US-Generalstaatsanwälten
- Vergleiche bedürfen noch der finalen Zustimmung durch Gerichte
Die Mercedes-Benz Group AG und ihre Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA LLC (MBUSA) haben eine Einigung mit mehreren US-Generalstaatsanwälten erzielt. Damit werden Umwelt- und Verbraucherschutzansprüche im Zusammenhang mit den Emissionskontroll-Systemen von BlueTEC II Diesel-Pkw und -Transportern der Modelljahre 2009 bis 2016 in den beteiligten US-Bundesstaaten beigelegt. Die Vergleiche bedürfen noch der finalen Zustimmung durch die zuständigen Gerichte.
Mit den Vergleichen macht Mercedes-Benz einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit im Zusammenhang mit verschiedenen Diesel-Verfahren. Das Unternehmen schließt damit sämtliche wesentlichen noch offenen Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen in den USA ab. Durch die Vergleiche vermeidet Mercedes-Benz langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vor Gericht. Das Unternehmen hat vollumfänglich mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten kooperiert, weist jedoch die erhobenen Vorwürfe weiterhin zurück und erkennt keine Haftung gegenüber den US-Bundesstaaten oder anderweitig an.
Bereits im Jahr 2020 hatte Mercedes-Benz zivilrechtliche Klagen von US-amerikanischen Bundes- und kalifornischen Umweltaufsichtsbehörden sowie eine landesweite Sammelklage von Privatpersonen im Zusammenhang mit Emissions-Kontrollsystemen in BlueTEC II Diesel-Pkw und -Transportern der Modelljahre 2009 bis 2016 beigelegt. 2022 erzielte das Unternehmen eine ähnliche Einigung mit der Generalstaatsanwaltschaft von Arizona. Im Jahr 2024 stellte das US-Justizministerium zudem seine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mercedes-Benz ohne Anklageerhebung ein. Die aktuellen Vergleiche decken die Ansprüche der verbleibenden US-Bundesstaaten sowie des District of Columbia und Puerto Rico ab.
Das Unternehmen hat ausreichend Rückstellungen für die erwarteten Gesamtkosten der Vergleiche mit der Mehrstaatengruppe gebildet. Zur Beilegung des Verfahrens hat Mercedes-Benz der Zahlung eines anfänglichen Gesamtvergleichsbetrags in Höhe von 120 Mio. $ an die Mehrstaatengruppe zugestimmt. Zusätzlich führt das Unternehmen ein Anreizprogramm zur Förderung bereits genehmigter und verfügbarer Emissions-Modifikationen (sog. Approved Emission Modification, AEM) durch. Diese Emissions-Modifikationen wurden 2021 im Rahmen der Einigung mit den US- Behörden im Jahr 2020 eingeführt. Mercedes-Benz hat gemäß der damaligen Vereinbarung bereits mehr als 85 Prozent der Pkw und Sprinter Vans aktualisiert. Ziel des neuen Anreizprogramms ist es, über das im Vergleich von 2020 hinaus vereinbarte Maß zusätzliche AEM-Installationen zu fördern – zum Nutzen sowohl der Bundesstaaten als auch der Verbraucher.
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